Energieausweis
Sobald eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird, muss der Eigentümer einen Energieausweis vorlegen – und das bereits bei der Besichtigung. So schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Damit soll künftigen potentiellen Käufern die Möglichkeit gegeben werden, die zu erwartenden Energiekosten einzuschätzen und gegebenenfalls anstehende Maßnahmen zur modernisierung einzuplanen.
Sie als Eigentümer erhalten von unserem Spezialisten, der Ihr Objekt persönlich besichtigt, neben dem Energieausweis wertfolle Tipps für mögliche Verbesserungen an Ihrem Gebäude.